Fahrlehrererlaubnis Klasse BE
(Grundfahrlehrerlaubnis, Voraussetzung für alle anderen Klassen)
Voraussetzung:
- Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder höherer Schulabschluss (Abitur, Fachabitur) ohne Berufsausbildung, Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE (kein Führerschein auf Probe, die Klassen A und CE können auch im Rahmen der Ausbildung erworben werden), körperliche, geistige und fachliche Eignung nach § 2 Fahrlehrergesetz
Mindestalter:
- 22 Jahre
Nachweise
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt, Lebenslauf, polizeiliches Führungszeugnis, Gutachten eines Amtsarztes, Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle über die geistige und körperliche Eignung, Kopie des Führerscheins
Ausbildung:
- ganztags in geschlossenen Kursen (je 7 Unterrichtseinheiten a 45´)Theorie: Verkehrspädagogik einschließlich Methodik und Didaktik, Verkehrsverhaltenslehre einschließlich Gefahrenlehre, relevante Gesetze (z. B. StVO, StVZO, Fahrlehrergesetz, Straßenverkehrsgesetz…), umweltbewusste und energiesparende Fahrweise, Fahrphysik, FahrzeugtechnikPraxis: Vervollkommnung der eigenen praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten
Dauer:
- 5,5 Monate in der Ausbildungsstätte
Praktikum:
- 4,5 Monate Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule inklusive von zwei Praktikumswochen in der Ausbildungsstätte
Prüfung:
- Theorie: je eine schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung am Ende des LehrgangsPraxis: fahrpraktische Prüfung während des Lehrgangs, je eine Lehrprobe im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht am Ende des Praktikums
WICHTIG
- Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE ist zunächst nach § 9a FahrlG auf zwei Jahre befristet. Diese Befristung wird mit dem Bestehen aller vorgeschriebenen Prüfungen aufgehoben. Die unbefristete Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE ist Vorraussetzung für den Erwerb aller anderen Klassen. Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE berechtigt auch zur Ausbildung in den Klassen L und S.